Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Kunden,
sardasolemare vermittelt Ihnen auf der Internetseite Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Damit sardasolemare die Reservierung für Sie verbindlich machen kann, sind klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten notwendig, welche wir in den folgenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen treffen wollen. Diese Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen, namentlich dem Kunden und uns namentlich sardasolemare zu Stande kommenden Vertrages. Wir empfehlen die Vereinbarungen deshalb genau durchzulesen. Aus Vereinfachungsgründen verwenden wir nachfolgend für angebotene Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser den Begriff "Ferienwohnung".

1. Rechtsgrundlagen und Stellung von sardasolemare

1.1 sardasolemare wird für die Eigentümer der Ferienwohnung als Vermittler tätig und vermittelt die Ferienwohnung als Vertreter der Eigentümer.
1.2 In Übereinstimmung mit der italienischen Rechtsprechung wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sardasolemare erstellt.
1.3 Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sardasolemare in erster Linie die hier getroffenen Vertragsbestimmungen.

2. Abschluss Vertrag

2.1 Mit der Zusage zu einer angebotenen Ferienwohnung bietet der Kunde, sardasolemare den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage eines Angebots sind diese Vertragsbestimmungen in diesem Dokument, die Beschreibung der Ferienwohnung und die Orts- und Lagebeschreibung.
2.2 sardasolemare ist lediglich örtlicher Verwalter und nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von sardasolemare hinausgehen oder im Widerspruch zur Vermittlung der Ferienwohnung stehen.
2.3 Beschreibungen der Ferienwohnung, die nicht von sardasolemare herausgegeben werden, sind für sardasolemare und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von sardasolemare gemacht wurden.
2.4 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt sardasolemare den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5 Der Vertrag kommt mit der beidseitigen Annahmeerklärung vom Kunden und von sardasolemare zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird sardasolemare dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist sardasolemare nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 3 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt.

3. Preise, Bezahlung

3.1 Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung der Ferienwohnung inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Endreinigungspauschale, Bettwäsche, Handtücher, Zustellbett, Kinderbett ) müssen von den Kunden getragen werden.
3.2 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen an sardasolemare zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von sardasolemare.
3.3 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als 3 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.5 zu bezahlen.
3.4 Leistet der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht, so besteht kein Anspruch auf Bezug der Ferienwohnung, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung des Schlüssels der Ferienwohnung.
3.5 Die Restzahlung ist spätestens bei Belegungsbeginn bar an sardasolemare vor Ort zu entrichten oder entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten auf das Konto von sardasolemare zu überweisen. Die Zahlungseingangsbestätigung wird von sardasolemare geprüft.
3.6 Soweit sardasolemare zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug der Ferienwohnung, bzw. Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung des Schlüssels der Ferienwohnung.
3.7 Leistet der Kunde die Gesamtzahlung aus dem Vertrag nicht, so ist sardasolemare berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, den Kunden mit Verzugskosten in angemessener Höhe mit dieser Vertragsbedingung zu belasten.

4. Ausweisdokument

4.1. Bei Belegungsbeginn ist ein gültiges Personal- Ausweisdokument vom Kunden vorzulegen, dass die Legitimation des Kunden / Vertragspartners nachweist.
4.2. Für einen nicht gewünschten eintretenden Schadensfall von Seiten des Kunden aus der Belegung des Ferienobjekts, können evtl. Ansprüche von sardasolemare eingefordert werden, die sich nach diesen Vertragsbestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften für sardasolemare, bzw. aus den Ansprüchen des Eigentümer der Ferienwohnung ergeben können. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

5. Leistungspflichten von sardasolemare und Leistungsänderungen

5.1 Die von sardasolemare geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung der gebuchten Ferienwohnung in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach der Beschreibung der Ferienwohnung und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese dem Kunden bei Vertragsabschluß vorlagen.
5.2 Von der Leistungspflicht von sardasolemare nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens sardasolemare Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Ferienwohnung, Strand- und Verhältnisse des Ferienorts.
5.3 Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale der Ferienwohnung von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung der Ferienwohnung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von sardasolemare nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Ferienwohnung nicht beeinträchtigen.
5.4 Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des Ferienwohnung sind grundsätzlich zulässig.
5.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.6 sardasolemare ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und über Änderungsgründe zu informieren.
5.7 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen Merkmals der Ferienwohnung, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung einer mindestens gleichwertigen Ferienwohnung zu verlangen, wenn sardasolemare in der Lage ist, ein solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von sardasolemare über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber sardasolemare unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert sardasolemare den Anspruch auf den Gesamtpreis des gebuchten Ferienobjekts. Stattdessen kann sardasolemare, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Ferienwohnung verlangen.
6.3 sardasolemare hat diesen Entschädigungsanspruch in Höhe der Anzahlung festgelegt. Bei der Berechnung der Rücktrittsentschädigung wird die gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienwohnung berücksichtigt.
6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, sardasolemare nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5 sardasolemare behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sardasolemare nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht sardasolemare einen solchen Anspruch geltend, so ist sardasolemare verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6 Durch die vorstehende Regelung bleibt das Recht des Kunden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
6.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten der Rückführung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Reiseziels und der Ferienwohnung besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, obliegt dieses alleinig der Zustimmung von sardasolemare.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, ebenfalls nur mit Zustimmung von sardasolemare nach den zwischen Kunden und sardasolemare festgelegten und vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

8.1 Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienwohnung oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
8.2 sardasolemare wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder -zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden

9.1 Die sich ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen mit sardasolemare wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich sardasolemare vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Kontaktpersonen bei sardasolemare sowie die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten (Mobiltelefonnr.) wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Buchungsbestätigung informiert.
c) Bei eventueller nicht Erreichbarkeit von sardasolemare ist der Kunde weiterhin verpflichtet, in zeitlichen Abständen wiederholt zu versuchen die Mängel direkt gegenüber sardasolemare anzuzeigen.
9.2 Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.3 sardasolemare ist nicht bevollmächtigt, Mängel von den Kunden zu bestätigen oder Ansprüche gegenüber dem Eigentümer anzuerkennen. sardasolemare wird sich um Schlichtung bemühen.
9.4 Wird die Nutzung der Ferienwohnung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn sardasolemare eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist verstreichen lässt, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von sardasolemare verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein für sardasolemare begründetes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10. Besondere Obliegenheiten des Kunden

10.1 Die Ferienwohnung darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist sardasolemare, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Ohne Vereinbarung mit sardasolemare haben die überzähligen Personen unverzüglich die Ferienwohnung zu verlassen.
10.2 Besuche von Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind sardasolemare anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung der Ferienwohnung dar, gilt die Regelung in Ziffer 10.1 entsprechend.
10.3 Auf Verlangen, ist bei Bezug der Ferienwohnung eine Besichtigung und Kontrolle der Ferienwohnung und seiner Einrichtungen von sardasolemare durchzuführen. Das Ergebnis wird in der Ferienwohnung vor Ort zwischen Kunden und sardasolemare besprochen. Erweiterte oder zusätzliche Ansprüche der Kunden, welche im Rahmen einer solchen Übernahme nicht sofort gemeldet bzw. gerügt wurden oder objektiv erkennbar waren, sind ausgeschlossen.
10.4 Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln, und sardasolemare alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden nicht für verantwortlich hält.
10.5 Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar der Ferienwohnung gilt, dass eine unterlassene Anzeige des Kunden dazuführen kann, dass nach der Abreise festgestellte Schäden vom Kunden (oder seine Mitreisenden) zu vertreten und zu verantworten sind.
10.6 Die Kunden, Mitreisenden und Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.7 Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung der Ferienwohnung und seiner Einrichtungen, die im Ferienwohnung ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen der Ferienwohnung, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung von sardasolemare vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.8 Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zur Mülltrennung, Strom- Gas- und Wasserversorgung zu beachten.
10.9 Den Kunden obliegt die regelmäßige Reinigung der Ferienwohnung. Bei Abreise bzw. Beendigung der Belegungszeit ist die Ferienwohnung im ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Die Endreinigungspauschale enthält nicht die Müllentsorung, das Reinigen des Geschirrs oder der benutzten Küchengeräte, diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von sardasolemare die Reinigungszeit berechnet. Nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden von sardasolemare gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise sardasolemare geregelt und bezahlt werden und können nachträglich bei der Person des vorgelegten Ausweises eingefordert werden
10.10 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von sardasolemare mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages rechtfertigen.

11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

11.1 Die gebuchte Ferienwohnung kann frühestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Belegungsbeginn (in der Regel 12:00 Uhr)bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2 Die gebuchte Ferienwohnung sollte spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Belegungsende (in der Regel 10:00 Uhr) geräumt werden. Individuelle Vereinbarungen sind in Absprache mit sardasolemare möglich.
11.3 sardasolemare bietet einen persönlichen vor Ort Service und steht dem Kunden auch bei einer verspäteten Ankunftszeit zur Schlüsselübergabe und Übernahme der Ferienwohnung zur Verfügung.
11.4 Über eine Verspätung der Ankunftszeit hat der Kunde in jedem Fall sardasolemare rechtzeitig zu informieren
11.5 Übernachtungskosten des Kunden aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

12.1 sardasolemare ist bevollmächtigt und vom Eigentümer beauftragt den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen zu können, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von sardasolemare, nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
12.2 Dies gilt insbesondere wenn trotz mündlicher Abmahnung
eine Überbelegung der Ferienwohnung fortgesetzt wird oder wiederholt gegen Vorschriften verstoßen wird oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig die Ferienwohnung erheblich beschädigt wird.
12.3 Kündigt sardasolemare in diesen Fällen, so behält sardasolemare den Anspruch auf den Gesamtpreis; sardasolemare muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung der Ferienwohnung hervorgehen.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von sardasolemare für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit sardasolemare für einen vom Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2 Die Haftung von sardasolemare für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis für die vereinbarte Aufenthaltsdauer der Ferienwohnung beschränkt.
13.3 sardasolemare haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen). Die Haftung von sardasolemare für Schäden des Kunden bei Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten bleibt unberührt.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber sardasolemare schriftlich unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2 Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von sardasolemare beruhen, verjähren in einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von sardasolemare beruhen.
14.3 Alle übrigen Ansprüche verjähren binnen drei Monate.
14.4 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.5 Schweben zwischen dem Kunden und sardasolemare Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder sardasolemare die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sardasolemare findet ausschließlich italienisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sassari, Sardinien, Italien.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

16.1Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB's hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Folge.


Vertragspartner ist:

Inhaber: Busolin Ferdinando
Adresse: 07039 La Ciaccia - Valledoria (SS)
Via Giovanni Pascoli 18
Tel. : +39 079584120
mobil. +39 3485684284
e-Mail: info@sardasolemare.com
Web: www.sardasolemare.com


Druckversion:

==> Allgemeine Geschäftsbedingungen sardasolemare

kostenloser Adobe-Reader: